Satzung IG RC Trucks
Mannheim (N.E.V)
Die IG führt den Namen IG RC Trucks
Mannheim (N.E.V).
Der Sitz der IG ist in Mannheim.
Hompage: www.rc-trucks-mannheim.de
Gründungsmitglieder:
Alexander Mösle & Andreas
Sachsenmeier
Zweck der Interessengemeinschaft:
Der
Zweck der IG ist die Förderung und das Zusammenführen von Modellbauern und
Interessierten zwecks Erfahrungsaustausches über den Modellbau. Dazu gemeinsame
Unternehmungen und viel Spaß zu haben.
Der
Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
·
Öffentlichkeitsarbeit
·
Homepage
mit allen Daten und Fakten
·
Treffen
mit Gleichgesinnten
·
Erfahrungsaustausch
·
Bilder
und Videos in den sozialen Medien
Die
IG ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der IG. Es darf keine
Person durch Ausgaben, die dem Zweck der IG fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Beitritt, Stimmrecht
Die
Gründer befürworten oder lehnen einen Antrag auf eine Gemeinsamkeit an oder ab.
Im
Fall der Annahme wird diese mit Bekanntgabe an die beantragende Person wirksam.
Die
Ablehnung eines Aufnehmens in die IG bedarf keiner Begründung.
Im
Falle der Ablehnung eines Antrags kann eine Entscheidung der nächsten
Mitgliederversammlung durch die betroffene Person verlangt werden.
Ausschluss
Einen
Antrag auf Ausschluss eines IG Mitglieds kann jedes Mitglied der IG oder ein Gründungsmitglied
stellen. Dem Betroffenen, gegen den sich der Ausschlussantrag richtet, ist
Gelegenheit zur Stellungnahme gegenüber dem Gründungsmitglied zu geben. Gründe
für einen Ausschluss sind unter anderem
·
der
fortgesetzte oder gravierende Verstoß gegen IG Pflichten, insbesondere der IG Satzung
sowie Beschlüsse der Mitgliederversammlung oder der Gründungsmitglieder,
·
IG
schädigendes Verhalten,
·
vorsätzliche
Straftaten zu Lasten der IG oder IG Mitgliedern im Rahmen des IG Lebens,
·
oder
ähnlich schwerwiegende Gründe.
Die
Gründungsmitglieder sollen prüfen, ob eine Abmahnung oder eine sonstige
Sanktion beziehungsweise Regelung als ausreichend erscheint. Andernfalls kann ein
Gründungsmitglied einen Ausschluss einmütig beschließen.
Im
Falle der Ablehnung eines Antrags auf Ausschluss können die Gründungsmitglieder
oder 10 Prozent der Mitglieder eine Abstimmung der Mitgliederversammlung
verlangen. Die Mitgliederversammlung kann mit einer Mehrheit von Dreiviertel
der abgegebenen Stimmen einen Ausschluss beschließen.
Der
Ausschluss wird durch Bekanntgabe an die ausgeschlossene Person wirksam. Im
Übrigen gelten bei einem IG Ausschluss die Rechtsfolgen wie bei einer
Kündigung.
Kündigung, Austritt
Eine
eigene Kündigung ist nicht nötig, eine einfache Ansage an die Gründungsmitglieder
reicht.
Da
wir eine reine Interessengemeinschaft sind ohne feste Verträge und ohne
Mitgliedsbeiträgen ist eine einfache mündliche Kündigung möglich.
Mitgliedsbeitrag und Beitrittsgebühr
Weder
Mitgliedsbeitrag noch Beitrittsgebühr werden erhoben.
Bei
größeren Veranstaltungen kann es sein das eine Unkostenbeitrag nach Absprache
erhoben wird.