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Satzung IG RC Trucks Mannheim (N.E.V)
Die IG führt den Namen IG RC Trucks Mannheim (N.E.V).
Der Sitz der IG ist in Mannheim.
Hompage: www.rc-trucks-mannheim.de
Gründungsmitglieder:
Alexander Mösle & Andreas Sachsenmeier
Zweck der Interessengemeinschaft:
Der Zweck der IG ist die Förderung und das Zusammenführen von Modellbauern und Interessierten zwecks Erfahrungsaustausches über den Modellbau. Dazu gemeinsame Unternehmungen und viel Spaß zu haben.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
·         Öffentlichkeitsarbeit
·         Homepage mit allen Daten und Fakten
·         Treffen mit Gleichgesinnten
·         Erfahrungsaustausch
·         Bilder und Videos in den sozialen Medien
Die IG ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der IG. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der IG fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Beitritt, Stimmrecht
Die Gründer befürworten oder lehnen einen Antrag auf eine Gemeinsamkeit an oder ab.
Im Fall der Annahme wird diese mit Bekanntgabe an die beantragende Person wirksam.
Die Ablehnung eines Aufnehmens in die IG bedarf keiner Begründung.
Im Falle der Ablehnung eines Antrags kann eine Entscheidung der nächsten Mitgliederversammlung durch die betroffene Person verlangt werden.
Ausschluss
Einen Antrag auf Ausschluss eines IG Mitglieds kann jedes Mitglied der IG oder ein Gründungsmitglied stellen. Dem Betroffenen, gegen den sich der Ausschlussantrag richtet, ist Gelegenheit zur Stellungnahme gegenüber dem Gründungsmitglied zu geben. Gründe für einen Ausschluss sind unter anderem
·         der fortgesetzte oder gravierende Verstoß gegen IG Pflichten, insbesondere der IG Satzung sowie Beschlüsse der Mitgliederversammlung oder der Gründungsmitglieder,
·         IG schädigendes Verhalten,
·         vorsätzliche Straftaten zu Lasten der IG oder IG Mitgliedern im Rahmen des IG Lebens,
·         oder ähnlich schwerwiegende Gründe.
Die Gründungsmitglieder sollen prüfen, ob eine Abmahnung oder eine sonstige Sanktion beziehungsweise Regelung als ausreichend erscheint. Andernfalls kann ein Gründungsmitglied einen Ausschluss einmütig beschließen.
Im Falle der Ablehnung eines Antrags auf Ausschluss können die Gründungsmitglieder oder 10 Prozent der Mitglieder eine Abstimmung der Mitgliederversammlung verlangen. Die Mitgliederversammlung kann mit einer Mehrheit von Dreiviertel der abgegebenen Stimmen einen Ausschluss beschließen.
Der Ausschluss wird durch Bekanntgabe an die ausgeschlossene Person wirksam. Im Übrigen gelten bei einem IG Ausschluss die Rechtsfolgen wie bei einer Kündigung.
Kündigung, Austritt
Eine eigene Kündigung ist nicht nötig, eine einfache Ansage an die Gründungsmitglieder reicht.
Da wir eine reine Interessengemeinschaft sind ohne feste Verträge und ohne Mitgliedsbeiträgen ist eine einfache mündliche Kündigung möglich.
Mitgliedsbeitrag und Beitrittsgebühr
Weder Mitgliedsbeitrag noch Beitrittsgebühr werden erhoben.
Bei größeren Veranstaltungen kann es sein das eine Unkostenbeitrag nach Absprache erhoben wird.
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